Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gesundheit
Der teilnehmende Hund muss seinem Alter entsprechend vollständig geimpft sein. Bitte bringen Sie zum ersten Training Ihren Impfausweis mit. Regelmäßige Entwurmungskuren oder Kotuntersuchungen sind obligatorisch. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Haftung des Teilnehmers
Der/die Hundehalter/in hat eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung verursachten
Schäden. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung teilnimmt.
3. Haftung
Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule LangeLeine, grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
4. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule LangeLeine ist verbindlich.
Durch seine Anmeldung erkennt der Hundehalter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
5. Bezahlung
Die Kursgebühr ist für alle vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus bar oder per Überweisung zu bezahlen. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts durch den Hundehalter ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt dies nicht,
oder später wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.
6. Die Hundeschule LangeLeine behält es sich vor, in dringenden Fällen
Unterrichtsstunden abzusagen, die dann selbstverständlich zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden. Witterungsbedingt fallen Trainingsstunden nur in
Ausnahmefällen aus. Die Hundeschule LangeLeine darf dies bis eine Stunde vor
Trainingsbeginn bekannt zu geben.
7. Geschlossene Gruppenkurs
Geschlossene Gruppenkurse sind Kurse mit einer festen Stundenzahl.
Quereinstieg ist nicht möglich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt und nicht rückerstattet werden.
8. Erfolg
Der Hundehalter ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers Folge zu
leisten. Die Hundeschule LangeLeine ist berechtigt, ohne Einhaltung einer
Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hundehalter den Unterricht bewusst
stört, im Zahlungsrückstand ist, oder entgegen dem geltenden TierschutzGesetz
handelt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg
maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters abhängt.
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